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In einer Reihe von Pilotprozessen gegen Krankenkassen und Ärztevereinigung setzte die Stiftung die «delegierte Psychotherapie» in der Schweiz durch (das Recht der Ärzte und Ärztinnen, an nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Behandlungen zu Krankenkassentarifen zu delegieren).

Dies machte den Weg dazu frei, dass auch finanziell normal oder schlecht Gestellte eine psychoanalytische Behandlung machen können. Da die Stiftung aber nicht nur die Anzahl der Therapieplätze sichern wollte, sondern auch die Qualität der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, bot sie ideell, personell und ökonomisch Hand zur Gründung der Gesellschaft delegiert arbeitender Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GedaP) 1992 sowie der ärztlichen Interessengemeinschaft delegierte Psychotherapie (IGDP) 1999.